ABLAUF DES VERFAHRENS

Insolvenzverfahren in Lettland

In Lettland kann Insolvenz jeder beliebiger Staatsangehöriger des Mitgliedstaats der Europäischen Union anmelden, wenn sein steuerlicher Wohnsitz innerhalb der letzten sechs Monate Lettland gewesen ist. Das bedeutet, dass Sie Ihr steuerlicher Wohnsitz von Deutschland nach Lettland umregistrieren müssen.

Um steuerlichen Wohnsitz in Lettland zu erklären, müssen Sie sich als der Selbständige oder Arbeitsnehmer registrieren. Zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten müssen Sie in Lettland auf eine, zwei Wochen erscheinen.

Wir betonen, dass wir Ihr Insolvenzverfahren so organisieren helfen, dass ein dauerhafter Aufenthalt in Lettland ist nicht erforderlich. Nämlich, während des Verfahrens können Sie ungestört in Deutschland wohnen und Ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortsetzen, wenn sie ein Drittel des Einkommens für die Deckung der Anforderungen der Gläubiger bereitstellen.

Sechs Monate nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Lettland kann man Insolvenzanmeldung bei dem Gericht vorlegen. Das Gericht überprüft sie im schriftlichen Verfahren – ohne die Anwesenheit des Antragsstellers, innerhalb der 7 – 10 Tage. Wenn das Gericht den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt macht, benennt es den Insolvenzverwalter, der das Verfahren verwaltet. Ab der Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden gegen Sie gerichteten Aufzeichnungen der Zwangsvollstreckung aufgehört.

Wenn Sie Vermögen haben, verkauft der Insolvenzverwalter es innerhalb des Halbjahres. Sie sind berechtigt, das Teil des Vermögens, das wesentlich notwendig für die Erwerbung des Einkommens ist – Werkzeuge, Anlagen usw. – zu behalten. Wenn es kein Vermögen gibt, erstellt der Insolvenzverwalter einen Bericht über das Fehlen des Vermögens und sendet zusammen mit dem Plan der Tilgung der Schuldverpflichtungen den Gläubigern für Übereinstimmung. Danach legt der Insolvenzverwalter den Antrag über die Beendigung der Bankrottprozedur und Genehmigung des Plans der Tilgung der Schuldverpflichtungen bei dem Gericht vor.

Während des Verfahrens der Tilgung der Schuldverpflichtungen muss der Schuldner Einkommen erwerben und 1/3 des Einkommens für die Deckung der Anforderungen der Gläubiger laut des Plans bereitstellen. Wenn es kein Einkommen gibt, kann das Verfahren von einer anderen Person finanziert werden. Der Mindestbetrag, der den Gläubigern in einem Monat bereitgestellt werden muss, ist 120 EUR. Wenn das Schuldverpflichtungenvolumen 150 000 EUR nicht überschritt, dauert das Verfahren der Tilgung der Schuldverpflichtungen 24 Monate. Wenn das Schuldverpflichtungenvolumen größer ist, dauert das Verfahren bis zu 36 Monaten.

Nach dem Ende der Schuldverpflichtungentilgungsfrist legt der Insolvenzverwalter bei dem Gericht den Antrag für die Beendigung des Verfahrens der Tilgung der Schuldverpflichtungen vor. Auf dessen Grundlage beschliesst das Gericht die Beendigung des Insolvenzverfahrens, gleichzeitig tilgt es die Restschuldverpflichtungen.

Anerkennung in Deutschland

Damit ein Privatinsolvenzverfahren in Lettland wirklich Sinn macht, müssen Sie die lettische Restschuldbefreiungin Deutschland anerkennen zu lassen. So erreichen Sie eine Anerkennung des Insolvenzverfahrens in Deutschland.

Sobald Sie die lettische Restschuldbefreiung in den Händen halten, lassen Sie das Dokument in einem deutschen Notariat übersetzen und beglaubigen. Das kostet zwar noch einmal etwa 100 EUR je nach Umfang, doch dadurch beschleunigen Sie die Anerkennung der Befreiung von Ihren Schulden nach deutschem Recht.

Beide Dokumente reichen Sie nun in beglaubigter Kopie (etwa 10 EUR pro Dokument) bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht ein. Dort wird ein Richter die eingereichten Akten prüfen und nach cirka 6 bis 12 Wochen sind Sie auch nach deutschem Recht schuldenfrei.